GasDocUnit® FAQ

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Initiative Transparente Tierversuche

Welche Normen, Richtlinien und Gesetze hält die GasDocUnit® ein?

CE-Konformität, AVMA-Richtlinien 2020, Deutsches Tierschutzgesetz (TierSchG), Verordnung über den Schutz von Versuchstieren (TierSchVersV) und die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere.

Warum eine neue Euthanasie-Lösung – Gibt es einen Bedarf zusätzlich zu den bereits vorhandenen Systemen?

JA: Es gibt den Bedarf für ein humanes Euthanasiesystem.

Und um das Qualitätsmanagement von Forschungseinrichtungen bestmöglich zu unterstützen, ist die GasDocUnit® vollautomatisch, benutzerunabhängig und manipulationssicher – ohne Knöpfe, Bildschirme oder andere Bedienelemente, die manuelle Änderungen durch die Anwendenden ermöglichen.

Und was die Unterstützung der Mitarbeiterführung angeht, so fühlen sich die Mitarbeitenden bei der Verwendung eines solchen Systems wohler, weil es ihnen die Last der korrekten Ausführung abnimmt. Daher sollten Alternativen zur GasDocUnit® immer dahingehend geprüft werden:

  Ob sie von einer wissenschaftlichen Einrichtung entwickelt und getestet werden

❤  Ob sie eine Euthanasie im Heimkäfig/IVC ermöglichen

  Ob der IVC-Deckel angehoben oder sogar durch einen neuen Deckel ersetzt werden muss

  Ob die Anwendenden wirklich jeden Käfig/IVC innerhalb einer Euthanasie-„Kammer“ sehen können

  Ob Durchflussmesser, Durchflussbegrenzer oder andere zusätzliche Geräte benötigt werden, die fehleranfällig sind

  Ob sie für eine gleichmäßige Verteilung des CO2 sorgen können

  Ob sie manuelle Anpassungen der Einstellungen (z. B. der Durchflussmenge) ermöglichen, die das Risiko von Missbrauch und menschlichem Versagen eröffnen

❤  Ob sie an einem beliebigen Ort im Labor betrieben werden können oder unter einer Haube betrieben werden müssen

  Ob sie eine aktive Absaugung oder sogar eine aktive Entsorgung des CO2 benötigen

  Ob sie wirklich beheizte Komponenten benötigen, um „Tankeinfrierungen“ zu verhindern, denn das Einfrieren beginnt ab einem Verbrauch von 20 l/min.

❤  Ob sie wirklich einen geringen Zeitverbrauch garantieren können, da die Gesamtzeit eines Euthanasieprozesses auch durch die Prüfung des eingetretenen Todes und die Dokumentation nach der Euthanasie bestimmt wird.

Ist ein zentralisiertes Euthanasieverfahren mit großen Kammersystemen, die angeblich einen „höheren Durchsatz“ haben, besser?

NEIN: Große Kammersysteme, die angeblich einen „höheren Durchsatz“ haben:

❤  können für die Tiere problematisch sein:

  • wenn das CO2 nicht gradientenfrei eingebracht wird
  • in Bezug auf die Möglichkeit, jeden Käfig/IVC innerhalb dieser großen Kammersysteme zu beobachten (Konformität mit Gesetzen und Richtlinien?)

❤  fordern ihren Tribut von den Mitarbeitenden (stellen Sie sich vor, Sie müssen > 200 Mäuse töten, bevor Sie ins Wochenende gehen… emotionale Folgen?)

  sind ökonomisch gesehen teurer, weil:

  • die Käfige/IVCs an diesen zentralen Ort gebracht werden müssen und die Tiere dort jeden Tag bis zum „D-Day“ versorgt werden (3 Mäuse je IVC ≈ 6 EUR/Tag),
  • insgesamt mehr Käfige/IVCs benötigt werden,
  • sie an sich teurer sind,
  • sie mehr CO2 verbrauchen,
  • im Falle eines Defektes/Ausfalls deren Wartung und Reparatur teurer ist,
  • im Falle von Änderungen von Gesetzen/Richtlinien (z. B. von AVMA 2013 auf AVMA 2020) das gesamte System zeitweise aus den Prozessen genommen werden muss.

Was sind die neuesten Entwicklungen bei der GasDocUnit® ?

Die neue GasDocUnit® hat einen variablen CO2-Eingangsdruckbereich von 1 bis 10 bar (dyn.). Sie benötigt keine externen Filter mehr und verfügt über eine intelligente CO2+Luftregelung sowie einen automatischen „Purge-Modus“, der Rest-CO2 aus dem Gerät entfernt.

Wie und von wem wird die GasDocUnit® getestet?

Wir arbeiten kontinuierlich an der Weiterentwicklung der GasDocUnit® gemeinsam mit dem Kölner Exzellenzcluster „CECAD“ der Universität zu Köln. Das bedeutet, dass alle Tests von unabhängigen Stellen, unabhängigen Forschenden, unabhängigen Tierärzten und unabhängigen Tierpflegern durchgeführt werden.

Wie sieht es in Bezug auf die Hygiene der GasDocUnit® aus?

In der ersten Entwicklungsphase hat das CECAD mehr als zwei Jahre lang Hygienetests (Wischtests) an und in der GasDocUnit® durchgeführt. Im Ergebnis ist sie hygienisch sicher und sogar wartungsfrei. Die Anwender können das gesamte Enrichment während des Betriebs der GasDocUnit® im IVC belassen. Die GasDocUnit® kann mit Wasser oder mit nicht scheuernden und lösungsmittelfreien Reinigungsmitteln oberflächengereinigt und mit Bacillol 30 Foam® oder Dismozon pur® desinfiziert werden. Die GasDocUnit® ist nicht spülmaschinenfest und nicht autoklavierbar.

Wo darf man die GasDocUnit® einsetzen?

Generell ist dies von jeder Einrichtung und von den Beauftragten für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu entscheiden (Fachkräfte für Arbeitssicherheit). Als Hilfestellung für die Entscheidung sollte man wissen, dass alle IVCs gasundicht sind und dass während des Betriebs der GasDocUnit®  immer geringe Mengen CO2 aus dem IVC austreten werden. Die GasDocUnit®  wird jedoch immer unter den Werten bleiben, die im „IFA-Bericht 1/2021 Liste der gefährlichen Stoffe 2021 Gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz“ und in der „RICHTLINIE 2006/15/EG DER KOMMISSION vom 7. Februar 2006 zur Festlegung einer zweiten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG und 2000/39/EG“ als Höchstwerte definiert sind. Die Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) von CO2 von 9000 mg/m3 wird nicht überschritten. Die GasDocUnit®  verwendet so geringe Mengen CO2, dass die überall im Labor betrieben werden kann. Man kann also sagen, dass die GasDocUnit®  überall im Labor sicher eingesetzt werden darf, ohne dass sie unter einer Absaugung/Haube betrieben werden müsste. Und die GasDocUnit®  selber benötigt kein Absaugsystem („active scavenging“) für das verwendete CO2.

Wartung, Upgrades/Updates und Änderungen von Gesetzen und Richtlinien

Grundsätzlich ist die GasDocUnit®  wartungsfrei. Natürlich können wir unseren Kunden auch einen Wartungsplan anbieten, wenn z. B. ihr Qualitätsmanagement dies erfordert. Der Kunde würde uns dann die Einheiten zusenden (gebündelt oder sukzessive, um seine Prozesse nicht zu stören) und wir führen dann die notwendigen Prüfungen und Arbeiten in unserem Labor durch. Außerdem können wir anbieten, die für die Wartung benötigten Werkzeuge zu verkaufen (oder die Kunden kaufen diese aus anderen Quellen), so dass der Kunde die Wartung eigenständig durchführen kann. Natürlich können unsere Kunden jederzeit auch nach Upgrades/Aktualisierungen ihrer Einheiten fragen, und wir werden sie gerne unterstützen. Änderungen in Gesetzen und Richtlinien werden von uns für neue Versionen der GasDocUnit® übernommen und können auch von Bestandskunden durch Upgrades/Updates erworben werden. Zum Beispiel die Änderungen der AVMA-Richtlinien 2013 auf die Version 2020: viele unserer Kunden sendeten uns ihre älteren Geräte sukzessive zum Upgrade. Zusätzlich zu diesem Upgrade haben wir alle Geräte mit den neuesten Funktionen ausgestattet (wann immer dies möglich war und ohne zusätzliche Kosten für die Kunden). Ökologie ist uns sehr wichtig, deshalb bieten wir das auf diese Weise an, auch wenn die Wirtschaftlichkeit darunter “leidet“.

Warum nicht eine einzige GasDocUnit® für alle verschiedenen IVCs? 

Während der Entwicklungs- und Testphase der GasDocUnit®  sprachen die Rückmeldungen und Ergebnisse eindeutig gegen eine “eine für alle“ Lösung. Im Gegenteil sprachen die Hauptziele für eine Lösung, die:

❤:  human ist und sich auf eine gradientenfreie Verteilung des CO2 – O2 -Gemisches konzentriert,

❤:  so einfach wie möglich ist und

❤:  die in der Lage ist, jeglichen Missbrauch und menschliche Fehler zu vermeiden.

Im Ergebnis konnten diese Anforderungen nur mit jeweils individuellen GasDocUnits realisiert werden. Und noch ein einfacher Grund: Unsere und die Erfahrungen von Forschenden in verschiedenen Einrichtungen haben gezeigt, dass Adapter immer dann fehlen, wenn sie am dringendsten benötigt werden.

Warum kann der Anwender einer GasDocUnit® die Euthanasie in jeder Phase unterbrechen?

Die IVCs können jederzeit von der GasDocUnit® abgedockt werden. Je nachdem, wann der Zyklus unterbrochen wird, können die Tiere nicht euthanasiert werden, und der Anwender muss geeignete, humane Maßnahmen für eine Euthanasie dieser Tiere umsetzen. Die Möglichkeit, den Zyklus jederzeit zu stoppen, wurde von insbesondere Tierärzten ausdrücklich gewünscht. Ein Eingreifen muss für die Anwender im Falle eines akuten Zustands der Tiere immer möglich sein. Außerdem müssen die Anwender in ihrer Verpflichtung zu einer ordnungsgemäßen Euthanasie unabhängig und verantwortungsbewusst bleiben – “Bevormundung“ ist hierbei unangebracht! Außerdem sind wir der Meinung, dass Systeme, die es den Anwendern nicht ermöglichen, den Prozess jederzeit zu stoppen, zu Problemen bei der Risikobewertung (als integraler Bestandteil der CE-Konformitätserklärung) führen.

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